Lexikon
Begriffe rund um die Klassenfahrt-Versicherung
Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe - von A wie AVB bis Z. Klicken Sie auf einen Begriff für die ausführliche Erläuterung.
A
- AbschlussfahrtDie Fahrt zum Ende der Schulzeit oder eines Bildungsgangs. Als Schulveranstaltung gelten für sie dieselben Regeln wie für jede Klassenfahrt.
- AmtshaftungDie Haftung des Schulträgers oder Staates für Pflichtverletzungen von Lehrkräften im Dienst. Ein eigenes Thema neben der Reisehaftpflicht der Gruppe.
- AufsichtspflichtDie Pflicht der Lehrkräfte, Schüler auf der Klassenfahrt so zu beaufsichtigen, dass kein Schaden entsteht. Umfang und Maß richten sich nach Alter und Situation.
- AuslandskrankenversicherungSchutz, der bei Auslandsfahrten die Heilbehandlung vor Ort und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt. In der Klassenreiseversicherung ohne Selbstbehalt.
- AVBAllgemeine Versicherungsbedingungen. Sie sind der verbindliche Vertragstext und legen Leistungen, Ausschlüsse und Pflichten im Detail fest.
B
- BadeaufsichtDie verstärkte Aufsicht beim Baden auf Schulfahrten. Sie verlangt bewachte Badestellen, feste Zeiten und Kenntnis der Schwimmfähigkeit aller Teilnehmenden.
- BegleitpersonEine Lehrkraft oder Aufsichtsperson, die die Klasse auf der Fahrt betreut. Mindestens zwei pro Fahrt; im Gruppenvertrag ohne Altersgrenze mitversichert.
- BetreuungsschlüsselDas Verhältnis von Aufsichtspersonen zu Schülern auf einer Klassenfahrt. Es richtet sich nach Alter, Reiseart und Bundesland.
- Bildungs- und TeilhabepaketStaatliche Förderung, die mehrtägige Klassenfahrten für leistungsberechtigte Familien übernimmt. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune.
E
- EHICDie Europäische Krankenversicherungskarte gilt in der EU nur im staatlichen System und ohne Rücktransport. Auslandskrankenschutz bleibt daher wichtig.
- EinverständniserklärungSchriftliche Zustimmung der Eltern zur Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt. Sie gehört zu den Reiseunterlagen vor der Abfahrt.
G
- GeltungsbereichDer räumliche Schutzbereich der Police: Deutschland oder weltweit. Der Geltungsbereich wird beim Abschluss passend zur Reise gewählt.
- Gesetzliche UnfallversicherungGesetzlicher Schutz nach SGB VII über die Unfallkassen für Schüler bei Schulveranstaltungen. Deckt nur Unfälle - keine Erkrankung, Haftpflicht oder Rücktransport.
- GruppentarifVersicherung der ganzen Reisegruppe in einem Vertrag statt vieler Einzelpolicen. Bei der Klassenreiseversicherung ab 6 Teilnehmenden möglich.
K
- KlassenkasseGemeinsame Kasse einer Klasse für gemeinsame Ausgaben. Ohne Versicherung können daraus im Ernstfall schnell die Stornokosten einer Fahrt fällig werden.
- KrankenrücktransportDie medizinisch sinnvolle Rückführung an den Heimatort. Die Auslandskrankenversicherung der Klassenreiseversicherung übernimmt ihn ohne Selbstbehalt.
- KursfahrtMehrtägige Studienfahrt eines Oberstufenkurses statt im Klassenverband, meist mit fachlichem Schwerpunkt. Sie zählt als Schulveranstaltung.
M
- MedikamentengabeDie Verabreichung von Medikamenten an Schüler auf einer Fahrt. Sie erfordert eine schriftliche Anordnung und Einwilligung der Eltern.
- MietsachschadenSchaden an gemieteten Sachen, etwa der Unterkunft auf einer Klassenfahrt. In der Reisehaftpflicht mit einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €, gedeckt.
N
- Naher AngehörigerDer Personenkreis, dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann. Wer dazu zählt, regeln die Versicherungsbedingungen (AVB).
- NotfallkontaktDie während der Fahrt erreichbare Telefonnummer der Eltern. Sie gehört auf den Gesundheitsbogen und in die Fahrtenmappe der Lehrkraft.
R
- ReiseabbruchLeistung, die nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten der Rückreise erstattet, wenn die Klassenfahrt aus einem versicherten Grund vorzeitig endet.
- ReisebedingungenDie AGB des Reiseveranstalters. Sie regeln unter anderem die Stornostaffel und die Fristen für eine Absage der Klassenfahrt.
- ReisehaftpflichtDeckt Personen- und Sachschäden, die Teilnehmende Dritten auf der Klassenfahrt zufügen. Bei Mietsachschäden gilt ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €.
- ReisepreisDer Gesamtpreis der Fahrt pro Person. Er ist Basis für die Stornokosten und für die versicherbare Summe beim Reiserücktritt.
- ReiserücktrittErstattung der Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vor Reisebeginn die Teilnahme verhindert. In der Klassenreiseversicherung bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt.
- ReiseunfähigkeitDie ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, eine Reise anzutreten. Sie ist häufig die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Reiserücktritt leistet.
- ReiseunfallversicherungBaustein der Klassenreiseversicherung, der bei einem Unfall auf der Fahrt eine Kapitalleistung bei bleibender Invalidität oder im Todesfall zahlt.
- ReisewarnungEine amtliche Empfehlung des Auswärtigen Amts, ein Gebiet nicht zu bereisen. Für Schulfahrten ist sie in der Regel ein Ausschlussgrund.
S
- SchüleraustauschEin gegenseitiger Aufenthalt von Schülern an einer Partnerschule, meist in Gastfamilien. Er unterscheidet sich versicherungsseitig von einer Klassenfahrt.
- SchulfahrtOberbegriff für mehrtägige schulische Reisen wie Klassenfahrt, Studienfahrt oder Schullandheim. Sie gilt als verbindliche Schulveranstaltung.
- SchulfahrtenerlassDie Verwaltungsvorschrift eines Bundeslandes zu Schulfahrten. Sie regelt Dauer, Kosten, Aufsicht und Genehmigung und ist für Lehrkräfte verbindlich.
- SchulveranstaltungEine von der Schule verantwortete und organisierte Veranstaltung. Auch die Klassenfahrt zählt dazu und steht damit unter dem gesetzlichen Unfallschutz.
- SelbstbehaltDer Anteil eines Schadens, den die versicherte Seite selbst trägt. In der Klassenreiseversicherung meist keiner - Ausnahme sind Mietsachschäden.
- SkifahrtEine Klassenfahrt mit Wintersportprogramm. Sie hat das höchste Unfallrisiko aller Schulfahrten und verlangt besondere Regeln und Absicherung.
- StornokostenGebühren, die der Reiseveranstalter bei einer Absage einbehält. Bei einem versicherten Grund erstattet der Reiserücktritt sie bis 1.500 € pro Person.
- StornostaffelGestaffelte Stornogebühren des Veranstalters: Je näher die Absage am Reisetermin liegt, desto höher der einbehaltene Anteil des Reisepreises.
T
- TeilnahmepflichtEine Klassenfahrt ist als Schulveranstaltung grundsätzlich verpflichtend. Befreiungen sind je nach Bundesland in begründeten Fällen möglich.
- TeilnehmerlisteVerzeichnis aller versicherten Personen einer Klassenfahrt. Versichert ist nur, wer auf der Liste geführt wird. Nachzügler lassen sich nachmelden.
V
- VersicherungsfallDas versicherte Ereignis, das die Leistungspflicht auslöst - beim Reiserücktritt etwa ein versicherter Grund, der die Teilnahme verhindert.
- VersicherungssummeDer Höchstbetrag, den der Versicherer je Baustein und Schadenfall leistet. Sie begrenzt die Erstattung unabhängig von der tatsächlichen Schadenhöhe.
- VorerkrankungEine bereits bestehende Erkrankung eines Teilnehmenden. Eine akute, unvorhergesehene Verschlechterung ist meist gedeckt, ein bekannter Behandlungsbedarf nicht.
