Lexikon
Begriffe rund um die Klassenfahrt-Versicherung
Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe - von A wie AVB bis Z. Klicken Sie auf einen Begriff für die ausführliche Erläuterung.
A
- AufsichtspflichtDie Pflicht der Lehrkräfte, Schüler auf der Klassenfahrt so zu beaufsichtigen, dass kein Schaden entsteht. Umfang und Maß richten sich nach Alter und Situation.
- AuslandskrankenversicherungSchutz, der bei Auslandsfahrten die Heilbehandlung vor Ort und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt. In der Klassenreiseversicherung ohne Selbstbehalt.
B
- BegleitpersonEine Lehrkraft oder Aufsichtsperson, die die Klasse auf der Fahrt betreut. Mindestens zwei pro Fahrt; im Gruppenvertrag ohne Altersgrenze mitversichert.
- Bildungs- und TeilhabepaketStaatliche Förderung, die mehrtägige Klassenfahrten für leistungsberechtigte Familien übernimmt. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune.
G
- Gesetzliche UnfallversicherungGesetzlicher Schutz nach SGB VII über die Unfallkassen für Schüler bei Schulveranstaltungen. Deckt nur Unfälle - keine Erkrankung, Haftpflicht oder Rücktransport.
- GruppentarifVersicherung der ganzen Reisegruppe in einem Vertrag statt vieler Einzelpolicen. Bei der Klassenreiseversicherung ab 6 Teilnehmenden möglich.
K
- KlassenkasseGemeinsame Kasse einer Klasse für gemeinsame Ausgaben. Ohne Versicherung können daraus im Ernstfall schnell die Stornokosten einer Fahrt fällig werden.
- KursfahrtMehrtägige Studienfahrt eines Oberstufenkurses statt im Klassenverband, meist mit fachlichem Schwerpunkt. Sie zählt als Schulveranstaltung.
N
- Naher AngehörigerDer Personenkreis, dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann. Wer dazu zählt, regeln die Versicherungsbedingungen (AVB).
- NotfallkontaktDie während der Fahrt erreichbare Telefonnummer der Eltern. Sie gehört auf den Gesundheitsbogen und in die Fahrtenmappe der Lehrkraft.
R
- ReiseabbruchLeistung, die nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten der Rückreise erstattet, wenn die Klassenfahrt aus einem versicherten Grund vorzeitig endet.
- ReisehaftpflichtDeckt Personen- und Sachschäden, die Teilnehmende Dritten auf der Klassenfahrt zufügen. Bei Mietsachschäden gilt ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €.
- ReisepreisDer Gesamtpreis der Fahrt pro Person. Er ist Basis für die Stornokosten und für die versicherbare Summe beim Reiserücktritt.
- ReiserücktrittErstattung der Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vor Reisebeginn die Teilnahme verhindert. In der Klassenreiseversicherung bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt.
- ReiseunfähigkeitDie ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, eine Reise anzutreten. Sie ist häufig die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Reiserücktritt leistet.
S
- SchulfahrtOberbegriff für mehrtägige schulische Reisen wie Klassenfahrt, Studienfahrt oder Schullandheim. Sie gilt als verbindliche Schulveranstaltung.
- SelbstbehaltDer Anteil eines Schadens, den die versicherte Seite selbst trägt. In der Klassenreiseversicherung meist keiner - Ausnahme sind Mietsachschäden.
- StornokostenGebühren, die der Reiseveranstalter bei einer Absage einbehält. Bei einem versicherten Grund erstattet der Reiserücktritt sie bis 1.500 € pro Person.
- StornostaffelGestaffelte Stornogebühren des Veranstalters: Je näher die Absage am Reisetermin liegt, desto höher der einbehaltene Anteil des Reisepreises.
