Stornokosten sind die Gebühren, die ein Reiseveranstalter einbehält, wenn eine gebuchte Reise abgesagt oder ein einzelner Platz storniert wird. Bei Klassenfahrten betreffen sie häufig nur einen einzelnen ausgefallenen Platz, während die Fahrt für die übrige Gruppe stattfindet.
Die Höhe richtet sich nach der Stornostaffel des Veranstalters: Je näher die Absage am Reisetermin liegt, desto größer der einbehaltene Anteil des Reisepreises. Kurz vor der Abreise wird oft nahezu der volle Preis fällig. Die genauen Sätze und Fristen stehen in den Reisebedingungen des Anbieters. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt der Beitrag Klassenfahrt stornieren: Welche Kosten?.
Ohne Absicherung bleiben Stornokosten meist an den Eltern des ausgefallenen Kindes hängen. Greift dagegen ein versicherter Grund, erstattet der Reiserücktritt der Klassenreiseversicherung die einbehaltenen Stornokosten bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person, und das ohne Selbstbehalt.
Liegt der Reisepreis darunter, ist er vollständig versicherbar; liegt er darüber, bleibt der übersteigende Teil offen. Diese Grenze sollten Sie beim Preis je Kind im Blick behalten.
