Eine Begleitperson ist jemand, der eine Schulklasse auf der Fahrt betreut und beaufsichtigt. Das sind in erster Linie Lehrkräfte, daneben können es je nach Bundesland und Schule auch andere geeignete Erwachsene sein, etwa pädagogische Fachkräfte oder mitfahrende Eltern.
Für eine Klassenfahrt sind mindestens zwei Aufsichtspersonen vorgesehen. Diese Mindestzahl stellt sicher, dass die Gruppe auch dann betreut bleibt, wenn eine Person kurzzeitig ausfällt oder sich um ein einzelnes Kind kümmern muss. Die genaue Ausgestaltung des Betreuungsschlüssels ist Ländersache und hängt von Alter, Gruppengröße und Art der Fahrt ab.
Im Gruppenvertrag der Klassenreiseversicherung sind die Begleitpersonen mitversichert - und zwar ohne Altersgrenze. Während Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre abgesichert sind, gilt für Aufsichtspersonen keine Altersbeschränkung. Versichert ist allerdings nur, wer auf der Teilnehmerliste geführt wird.
Fällt eine fest eingeplante Begleitperson kurzfristig aus, kann die optionale Lehrerausfalldeckung die Fahrt absichern. Wie viele Begleitpersonen sinnvoll sind, erläutert der Beitrag Begleitpersonen auf der Klassenfahrt.
