Eine Schulveranstaltung ist eine Aktivität, die von der Schule veranstaltet, verantwortet und organisiert wird. Dazu gehören neben dem Unterricht auch Wandertage, Exkursionen, Schulfeste und mehrteilige Fahrten wie die Klassenfahrt. Maßgeblich ist, dass die Schule die Veranstaltung in ihren organisatorischen Verantwortungsbereich übernimmt und eine Lehrkraft die Aufsicht führt.
Die Einordnung als Schulveranstaltung hat praktische Folgen. Sie ist eine wichtige Grundlage für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, weil Schülerinnen und Schüler bei schulischen Veranstaltungen unfallversichert sind. Wie eine Schulveranstaltung im Einzelnen geregelt und genehmigt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und den Erlassen der Schulbehörde.
Der gesetzliche Schutz greift jedoch nur bei Unfällen. Erkrankungen, Reiserücktritt oder Schäden an gemieteten Unterkünften deckt er nicht ab. Diese Lücken schließt eine private Klassenreiseversicherung. Mehr zum Zusammenspiel beider Systeme lesen Sie im Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung auf Klassenfahrt.
