Reisehaftpflicht

Deckt Personen- und Sachschäden, die Teilnehmende Dritten auf der Klassenfahrt zufügen. Bei Mietsachschäden gilt ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €.

Die Reisehaftpflicht der Klassenreiseversicherung springt ein, wenn Teilnehmende der Fahrt einem Dritten einen Schaden zufügen und dafür haften müssen. Versichert sind sowohl Personenschäden als auch Sachschäden, die während der Klassenfahrt entstehen.

Typische Fälle sind Beschädigungen in der Unterkunft, beim Programm oder unterwegs. Die Reisehaftpflicht prüft die geltend gemachten Ansprüche, erstattet berechtigte Schäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie wirkt damit für die gesamte Gruppe und entlastet einzelne Familien.

Eine Besonderheit gilt für Mietsachschäden, also Schäden an gemieteten Sachen wie der Unterkunft selbst. Hier greift die Reisehaftpflicht mit einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens jedoch 50 € je Schadenfall. Dieser Anteil verbleibt also bei der Gruppe.

Wichtig: Die Reisehaftpflicht ersetzt keine private Haftpflichtversicherung der einzelnen Familien, sondern ergänzt den Schutz für die Dauer und den Zweck der Klassenfahrt. Welche Schäden auf einer Klassenfahrt typischerweise vorkommen und wer dafür haftet, beschreibt der Beitrag Haftung bei Schäden auf der Klassenfahrt.

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