Deliktsfähigkeit

Ab welchem Alter und welcher Einsicht ein Kind für selbst verursachte Schäden haftet. Bei jüngeren Kindern ist sie eingeschränkt.

Deliktsfähigkeit bezeichnet die Frage, ob und in welchem Umfang eine Person für einen von ihr verursachten Schaden selbst einzustehen hat. Sie hängt vom Alter und von der Einsichtsfähigkeit ab. Sehr junge Kinder gelten in der Regel als nicht verantwortlich, bei älteren Kindern und Jugendlichen kommt es darauf an, ob sie die nötige Einsicht hatten, um das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, hängt stark von den konkreten Umständen ab und ist letztlich eine juristische Frage.

Für die Klassenfahrt ist das praktisch bedeutsam. Beschädigt ein Schüler etwas in der Unterkunft, ist nicht immer klar, ob und wer haftet. Hier hilft eine Reisehaftpflicht, wie sie die Klassenreiseversicherung für die Gruppe enthält. Sie deckt unter anderem Mietsachschäden an der Unterkunft ab.

Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Eine vertiefte, allgemein verständliche Übersicht zur Haftung gibt der Beitrag zu Schäden auf der Klassenfahrt.

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