Der Wandertag ist ein eintägiger Schulausflug ohne Übernachtung: eine Wanderung, ein Museumsbesuch, ein Tag im Zoo oder im Kletterwald. Er ist eine Schulveranstaltung und unterliegt damit der Aufsichtspflicht der begleitenden Lehrkräfte.
Für den Versicherungsschutz gilt eine wichtige Abgrenzung. Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch am Wandertag, weil es sich um eine Schulveranstaltung handelt, und deckt Unfälle einschließlich des Hin- und Rückwegs ab. Eine Reiseversicherung dagegen setzt üblicherweise eine Reise mit Übernachtung voraus, sodass ein reiner Tagesausflug häufig nicht darunterfällt.
Praktisch bleiben damit zwei Lücken: Haftpflichtschäden, etwa an geliehener Ausrüstung im Kletterwald, und die Kosten bei kurzfristigem Ausfall, wenn Tickets bereits bezahlt sind. Prüfen Sie deshalb vor der Buchung, welche Storno- und Haftungsregeln der Anbieter vorsieht. Was für Tagesausflüge versicherungsseitig gilt und wo die Grenzen liegen, erläutert der Beitrag Wandertag versichern.
