Reiseunfallversicherung

Baustein der Klassenreiseversicherung, der bei einem Unfall auf der Fahrt eine Kapitalleistung bei bleibender Invalidität oder im Todesfall zahlt.

Die Reiseunfallversicherung ist ein Baustein der Klassenreiseversicherung. Sie greift, wenn eine versicherte Person während der Fahrt einen Unfall erleidet, der zu einer bleibenden Invalidität führt oder tödlich endet. In diesen Fällen wird eine vereinbarte Kapitalleistung gezahlt. Anders als die Krankenversicherung, die laufende Behandlungskosten übernimmt, geht es hier um eine einmalige Geldleistung als Ausgleich für dauerhafte Unfallfolgen.

Sie ergänzt damit die gesetzliche Unfallversicherung, die über die Unfallkasse ebenfalls bei Schulunfällen greift, aber andere Leistungen vorsieht. Beide Systeme schließen sich nicht aus, sondern stehen nebeneinander.

Versichert ist, wer auf der Teilnehmerliste steht, also Schülerinnen und Schüler ebenso wie die mitreisenden Begleitpersonen. Welche Bausteine die Police im Einzelnen umfasst und wie sie zusammenwirken, fasst der Leitfaden zur Versicherung auf Klassenfahrt zusammen.

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