Als Versicherungsfall bezeichnet man das Ereignis, das die Leistungspflicht der Versicherung auslöst. Erst wenn ein solches versichertes Ereignis eintritt, besteht ein Anspruch auf Erstattung. Welche Ereignisse das sind, ist nicht frei wählbar, sondern in den Versicherungsbedingungen (AVB) abschließend beschrieben.
Beim Reiserücktritt der Klassenreiseversicherung ist der Versicherungsfall typischerweise gegeben, wenn ein versicherter Grund vor Reisebeginn die Teilnahme an der Fahrt verhindert. Häufig ist das eine ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit nach einer unerwarteten, schweren Erkrankung. Auch bestimmte Ereignisse im Umfeld eines nahen Angehörigen können dazugehören. Ein bloßes Unwohlsein oder ein nachträglicher Sinneswandel reichen dagegen meist nicht.
Tritt der Versicherungsfall ein, sollte er rasch gemeldet und mit den passenden Nachweisen belegt werden. Die einbehaltenen Stornokosten werden dann bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt erstattet. Wie der Ablauf konkret aussieht, wenn ein Kind vor der Fahrt erkrankt, beschreibt der Beitrag Schüler vor der Klassenfahrt krank.
