Höhere Gewalt

Ein unvorhersehbares Ereignis von außen wie Unwetter oder Streik. Eine allgemeine Lage allein ist meist kein versicherter Rücktrittsgrund.

Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis, das sich der Kontrolle der Beteiligten entzieht und mit zumutbaren Mitteln nicht abzuwenden ist. Im Reisezusammenhang sind das etwa schwere Unwetter, Naturereignisse oder ein Streik, die eine geplante Fahrt unmöglich oder unzumutbar machen können.

Für die Versicherung ist wichtig: Höhere Gewalt ist nicht automatisch ein versicherter Grund. Ob und in welchem Umfang ein solches Ereignis abgedeckt ist, hängt von den Versicherungsbedingungen (AVB) ab und sollte dort nachgelesen werden. Eine allgemeine Lage allein - etwa eine ungünstige Wetterprognose oder eine angespannte Situation am Zielort - genügt in der Regel nicht; maßgeblich ist, dass die konkrete Teilnahme tatsächlich verhindert wird.

Reiserechtlich kann höhere Gewalt unabhängig von der Versicherung Auswirkungen auf Buchung und Storno haben; diese Fragen klären Veranstalter und Reisebedingungen. Greift bei einer Absage ein versicherter Grund, erstattet die Klassenreiseversicherung die Stornokosten bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt. Den Kern dieser Leistung erklärt der Reiserücktritt.

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