Stornostaffel

Gestaffelte Stornogebühren des Veranstalters: Je näher die Absage am Reisetermin liegt, desto höher der einbehaltene Anteil des Reisepreises.

Die Stornostaffel beschreibt, wie sich die Stornogebühren eines Reiseveranstalters mit dem Zeitpunkt der Absage verändern. Grundsatz: Je näher die Stornierung am Reisetermin liegt, desto größer ist der Anteil des Reisepreises, den der Veranstalter einbehält. Kurz vor der Abreise wird häufig nahezu der volle Preis fällig, während eine frühe Absage oft nur einen geringeren Anteil kostet.

Die konkreten Prozentsätze und Fristen legt jeder Veranstalter selbst fest. Sie stehen in den Reisebedingungen des Anbieters und sollten vor der Buchung gelesen werden, damit klar ist, mit welchen Stornokosten im Ernstfall zu rechnen ist. Wie sich diese Kosten zusammensetzen, zeigt der Beitrag Klassenfahrt stornieren: Welche Kosten?.

Greift bei einer Absage ein versicherter Grund, erstattet die Klassenreiseversicherung die nach der Stornostaffel einbehaltenen Kosten bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person, und das ohne Selbstbehalt. Ohne Absicherung trägt die einbehaltenen Gebühren in der Regel die Familie des ausgefallenen Kindes.

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