Aufsichtspflicht

Die Pflicht der Lehrkräfte, Schüler auf der Klassenfahrt so zu beaufsichtigen, dass kein Schaden entsteht. Umfang und Maß richten sich nach Alter und Situation.

Die Aufsichtspflicht beschreibt die Verantwortung der Lehrkräfte und Begleitpersonen, eine Schulklasse auf einer mehrtägigen Fahrt angemessen zu beaufsichtigen. Sie soll verhindern, dass Schülerinnen und Schüler zu Schaden kommen oder Dritten Schaden zufügen.

Der Umfang ist nicht starr, sondern hängt vom Einzelfall ab: Jüngere Kinder brauchen engere Begleitung als eine Oberstufe, eine Bergwanderung mehr Aufmerksamkeit als ein Museumsbesuch. Maßgeblich sind Alter, Reife, Gruppengröße, Ort und Aktivität. Wie Schulen das in der Praxis ausgestalten, ist Ländersache und unterscheidet sich je nach Bundesland und Schulform.

Verletzt eine Lehrkraft die Aufsichtspflicht und entsteht dadurch ein Schaden, kann das haftungsrechtliche Folgen haben. Eine sorgfältige Planung, klare Regeln und eine ausreichende Zahl an Begleitpersonen sind deshalb zentral. Mehr dazu im Beitrag Aufsichtspflicht auf der Klassenfahrt.

Von der Aufsichtspflicht zu unterscheiden ist der Versicherungsschutz: Die Klassenreiseversicherung deckt Risiken wie Reiserücktritt oder Reisehaftpflicht für die ganze Gruppe ab, ersetzt aber nicht die persönliche Sorgfalt der Aufsicht. Wie viele Begleitpersonen sinnvoll sind, erläutert der Begriff Begleitperson.

← Zurück zum Lexikon

7×Testsieger
Stiftung Warentest

Die TravelSecure-Tarife der Würzburger Versicherungs AG wurden 7x von Stiftung Warentest ausgezeichnet - jedes Mal mit dem Testurteil SEHR GUT.