Eine Reisewarnung ist eine amtliche Empfehlung des Auswärtigen Amts, ein bestimmtes Land oder Gebiet nicht zu bereisen. Sie ist kein Verbot, hat für Schulen aber praktisch bindende Wirkung: Eine Klassenfahrt in ein Gebiet mit Reisewarnung wird in der Regel nicht genehmigt, und bestehende Planungen werden abgebrochen.
Für Schulfahrten heißt das: Prüfen Sie die Reisehinweise vor der Buchung und erneut kurz vor der Abreise, und dokumentieren Sie diese Prüfung. Wird eine Warnung nach der Buchung ausgesprochen, entsteht ein Fall, der mit Veranstalter, Schulleitung und Versicherer zu klären ist.
Versicherungsseitig ist Vorsicht geboten. Eine Reisewarnung allein ist in vielen Tarifen kein versicherter Rücktrittsgrund, weil sie kein Ereignis in der Person des Versicherten ist. Bei einer Pauschalreise können jedoch gesetzliche Rechte gegenüber dem Veranstalter bestehen, wenn Umstände der höheren Gewalt vorliegen, dann entfallen Stornokosten häufig ganz. Prüfen Sie deshalb beide Wege parallel. Wie Sie bei Absage oder Verschiebung vorgehen, beschreibt der Beitrag Klassenfahrt verschoben oder abgesagt.
