Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten an Schüler auf einer Fahrt. Sie erfordert eine schriftliche Anordnung und Einwilligung der Eltern.

Medikamentengabe bezeichnet die Verabreichung von Arzneimitteln an Schülerinnen und Schüler während einer Schulfahrt. Sie betrifft sowohl Dauermedikation, etwa bei Asthma, Diabetes oder ADHS, als auch Notfallmedikamente wie einen Adrenalin-Autoinjektor bei schwerer Allergie.

Lehrkräfte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Medikamente zu verabreichen, dürfen es aber übernehmen. Voraussetzung sind in der Praxis: eine schriftliche ärztliche Anordnung mit Wirkstoff, Dosis, Uhrzeit und Anwendungsart, die schriftliche Einwilligung der Eltern als Teil der Einverständniserklärung, eine Einweisung in die Anwendung und eine klare Zuständigkeit im Begleitteam.

Organisatorisch bewährt sich ein Medikamentenplan pro Kind, eine sichere und für Mitschüler unzugängliche Aufbewahrung, ausreichende Mengen für die gesamte Fahrt und ein hinterlegter Notfallkontakt. Bei Notfallmedikamenten muss jede Begleitperson wissen, wo sie liegen und wie sie angewendet werden. Details zur Organisation fasst der Beitrag Medikamente auf der Klassenfahrt zusammen, zu Allergien der Beitrag Allergie beim Kind.

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