Schulfahrtenerlass

Die Verwaltungsvorschrift eines Bundeslandes zu Schulfahrten. Sie regelt Dauer, Kosten, Aufsicht und Genehmigung und ist für Lehrkräfte verbindlich.

Der Schulfahrtenerlass, je Bundesland auch Wandererlass oder Richtlinie für Schulfahrten genannt, ist die Verwaltungsvorschrift, die Schulfahrten regelt. Er ist für Lehrkräfte verbindlich und der erste Ort, an dem bei Zweifelsfragen nachzusehen ist.

Typischerweise regelt er die maximale Dauer und Häufigkeit von Fahrten je Jahrgang, Obergrenzen oder Grundsätze für die Kosten, die Zahl der erforderlichen Begleitpersonen und damit den Betreuungsschlüssel, die Anforderungen an die Aufsichtspflicht sowie den Genehmigungsweg über Schulleitung und Schulkonferenz. Häufig enthält er auch Aussagen zur Teilnahme und damit zur Teilnahmepflicht.

Weil Schulrecht Landesrecht ist, unterscheiden sich die Vorschriften erheblich. Was in einem Land zulässig ist, kann in einem anderen ausgeschlossen sein, etwa bei Flugreisen, Zielen außerhalb Europas oder der Höhe des Elternbeitrags. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Erlass Ihres Landes, bevor Sie eine Fahrt verbindlich planen. Wie der Genehmigungsweg abläuft, beschreibt der Beitrag Genehmigung der Klassenfahrt.

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