Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzlicher Schutz nach SGB VII über die Unfallkassen für Schüler bei Schulveranstaltungen. Deckt nur Unfälle - keine Erkrankung, Haftpflicht oder Rücktransport.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schülerinnen und Schüler bei Unfällen im Rahmen von Schulveranstaltungen. Sie beruht auf dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und wird über die Unfallkassen der Länder getragen. Auch eine Klassenfahrt zählt als Schulveranstaltung und ist damit grundsätzlich erfasst.

Wichtig ist die enge Begrenzung dieses Schutzes: Versichert sind ausschließlich Unfälle, also plötzliche, von außen einwirkende Ereignisse, die zu einer Verletzung führen. Nicht abgedeckt sind dagegen Erkrankungen, Haftpflichtschäden gegenüber Dritten oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland. Auch greift sie regelmäßig nur während der schulisch organisierten Aktivitäten, nicht in jeder freien Minute.

Daraus ergibt sich die Lücke, die eine private Absicherung schließt. Die Klassenreiseversicherung deckt mit Reisehaftpflicht, Auslandskrankenversicherung und Reiserücktritt genau die Risiken ab, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht trägt.

Was die Unfallkasse im Detail leistet und wo ihre Grenzen liegen, erläutert der Beitrag Gesetzliche Unfallversicherung auf der Klassenfahrt.

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