Vorerkrankung

Eine bereits bestehende Erkrankung eines Teilnehmenden. Eine akute, unvorhergesehene Verschlechterung ist meist gedeckt, ein bekannter Behandlungsbedarf nicht.

Eine Vorerkrankung ist eine Erkrankung, die bereits vor der Reise bestand, etwa Asthma, Diabetes, Epilepsie oder eine chronische Darmerkrankung. Für Klassenfahrten ist sie doppelt relevant: organisatorisch, weil Betreuung und Medikamentengabe geregelt sein müssen, und versicherungsrechtlich, weil sie den Leistungsumfang berührt.

Versicherungsseitig gilt eine wichtige Unterscheidung. Eine akute, unvorhergesehene Verschlechterung einer bekannten Erkrankung ist in der Regel gedeckt, sowohl bei der Auslandskrankenversicherung als auch als Grund für den Reiserücktritt wegen Reiseunfähigkeit. Nicht gedeckt sind dagegen Beschwerden, die zum Zeitpunkt der Buchung oder bei Reiseantritt schon behandlungsbedürftig waren, sowie planbare Behandlungen.

Praktisch bedeutet das: Fragen Sie Vorerkrankungen und Dauermedikation bei der Anmeldung schriftlich ab, holen Sie die Einwilligung der Eltern ein und klären Sie im Zweifel vor der Buchung mit dem Versicherer, wie der Tarif damit umgeht. Was zu tun ist, wenn ein Kind unterwegs erkrankt, beschreibt der Beitrag Kind krank auf Klassenfahrt.

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