Badeaufsicht ist die verstärkte Form der Aufsichtspflicht beim Baden, Schwimmen und Wassersport auf einer Schulfahrt. Sie gilt als besonders anspruchsvoll, weil Gefahren im Wasser schnell eintreten und von außen kaum erkennbar sind.
In der Praxis haben sich klare Standards etabliert. Gebadet wird nur an ausgewiesenen, möglichst bewachten Abschnitten, nur zu festgelegten Zeiten und nie ohne Aufsicht. Die Schwimmfähigkeit aller Teilnehmenden wird vor der Fahrt schriftlich abgefragt, üblicherweise über die Einverständniserklärung, und Nichtschwimmer werden getrennt und engmaschiger beaufsichtigt. Aufsichtspersonen halten sich am Wasser auf, nicht in der Ferne, und behalten eine feste Zahl von Kindern im Blick.
Weitere bewährte Regeln: keine Luftmatratzen oder Schwimmhilfen, die abtreiben können, Warnflaggen ohne Diskussion respektieren, bei ablandigem Wind kein Baden, kurze Badezeiten in kaltem Wasser und Abzählen vor und nach jeder Badephase. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle im Rahmen der Schulveranstaltung ab, ersetzt aber keine Aufsicht. Was in die Erste-Hilfe-Ausstattung gehört, fasst der Beitrag Erste Hilfe auf der Klassenfahrt zusammen.
