Quarantäne ist die behördlich angeordnete Absonderung einer Person, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu verhindern. Bei einer Klassenfahrt kann sie in drei Situationen auftreten: vor der Abreise am Wohnort, bei der Einreise ins Zielland oder während der Fahrt, wenn ein Kind oder eine Begleitperson erkrankt.
Organisatorisch ist der Fall während der Fahrt der schwierigste. Er verlangt eine getrennte Unterbringung, eine durchgehende Betreuung des betroffenen Kindes, Kontakt zu Eltern und Schulleitung sowie eine Entscheidung darüber, ob die Gruppe planmäßig zurückreist. Ein hinterlegter Notfallkontakt und ein zusätzlicher Begleiter machen diese Situation deutlich beherrschbarer.
Versicherungsrechtlich hängt viel vom Tarif ab. Die individuelle Erkrankung eines Kindes mit Reiseunfähigkeit ist üblicherweise ein versicherter Grund, eine ausschließlich behördlich verhängte Quarantäne ohne Erkrankung nicht in jedem Tarif. Prüfen Sie die AVB vor Abschluss und lassen Sie sich Anordnungen schriftlich geben. Bei allgemeinen Maßnahmen kann zusätzlich höhere Gewalt gegenüber dem Veranstalter greifen. Wie Sie bei Absagen vorgehen, zeigt der Beitrag Klassenfahrt verschoben oder abgesagt.
