Obliegenheit

Pflichten im Versicherungsfall, etwa fristgerechte Schadenmeldung, Belege und vollständige Teilnehmerliste. Ihre Verletzung kann die Leistung kürzen.

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die versicherte Personen im Zusammenhang mit dem Vertrag und insbesondere im Versicherungsfall beachten müssen. Dazu zählt typischerweise, einen Schaden unverzüglich und fristgerecht zu melden, ihn so gering wie möglich zu halten, Belege und Nachweise einzureichen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Auch eine vollständige und korrekte Teilnehmerliste gehört dazu, denn versichert ist nur, wer dort verzeichnet ist.

Werden Obliegenheiten verletzt, kann das Folgen für die Leistung haben. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine Kürzung oder im Einzelfall sogar eine Ablehnung möglich. Die genauen Pflichten und Fristen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der Klassenreiseversicherung.

In der Praxis lassen sich die meisten Obliegenheiten leicht erfüllen: die Reisedaten und Namen sauber dokumentieren, im Schadenfall zeitnah Kontakt aufnehmen und Quittungen aufbewahren. So bleibt der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen erhalten.

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