Mietsachschaden

Schaden an gemieteten Sachen, etwa der Unterkunft auf einer Klassenfahrt. In der Reisehaftpflicht mit einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €, gedeckt.

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an gemieteten Sachen. Auf einer Klassenfahrt betrifft das vor allem die Unterkunft - etwa beschädigte Einrichtung, Türen, Wände oder Mobiliar in der Jugendherberge, im Schullandheim oder im Hostel.

Solche Schäden sind ein häufiger Streitpunkt, weil die Unterkunft am Reiseende übergeben wird und der Vermieter Ersatz verlangen kann. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Mietsachschäden ein oder aus - bei einer Gruppenfahrt ist die Lage unübersichtlich.

Die Klassenreiseversicherung deckt Mietsachschäden über die Reisehaftpflicht ab. Dabei gilt ein Selbstbehalt von 20 % des Schadens, mindestens jedoch 50 € je Schadenfall. Bei einem Schaden von 500 € trägt die Gruppe also 100 €, bei einem kleinen Schaden mindestens 50 €; den Rest übernimmt die Reisehaftpflicht.

Praktischer Tipp: Halten Sie den Zustand der Unterkunft bei An- und Abreise fest, etwa mit Fotos. So lassen sich vorbestehende Mängel von tatsächlich verursachten Schäden unterscheiden. Mehr zu Schäden und Haftung auf der Fahrt lesen Sie im Beitrag Haftung bei Schäden auf der Klassenfahrt.

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