Der Betreuungsschlüssel beschreibt, wie viele Aufsichtspersonen für eine bestimmte Zahl von Schülerinnen und Schülern auf einer Klassenfahrt eingeplant werden. Er ist ein zentrales Hilfsmittel, um die Aufsichtspflicht auch über mehrere Tage und außerhalb der Schule zuverlässig zu erfüllen.
Einen bundesweit einheitlichen Wert gibt es nicht. Der angemessene Schlüssel hängt vom Alter der Gruppe, von der Art und dem Ziel der Reise sowie von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Jüngere Klassen, weite Ziele oder Fahrten mit sportlichen Aktivitäten erfordern in der Regel eine engere Betreuung. Wichtig ist außerdem, dass bei gemischten Gruppen Aufsichtspersonen beiderlei Geschlechts dabei sind.
Unabhängig vom rechnerischen Schlüssel sind mindestens zwei Aufsichtspersonen je Fahrt sinnvoll, damit im Notfall eine Person beim erkrankten Kind bleiben kann und die Gruppe weiter betreut ist. Die Klassenreiseversicherung bezieht die Begleitpersonen in den Schutz ein. Mehr dazu im Beitrag zur Aufsichtspflicht auf Klassenfahrt.
