Der Reiserücktritt ist die zentrale Leistung der Klassenreiseversicherung. Er erstattet die Stornokosten, die anfallen, wenn ein versicherter Grund vor Reisebeginn die Teilnahme an der Klassenfahrt verhindert.
Ein versicherter Grund ist typischerweise eine schwere, unerwartete Erkrankung nach der Buchung, ein Unfall oder vergleichbare Ereignisse, die in den Versicherungsbedingungen (AVB) genannt sind. Maßgeblich ist häufig eine ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit. Auch Ereignisse im Umfeld eines nahen Angehörigen können dazugehören.
Bei der Klassenreiseversicherung der TravelSecure werden die einbehaltenen Stornokosten bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person erstattet, und zwar ohne Selbstbehalt. Liegt der Reisepreis darunter, ist er vollständig abgesichert; ein darüber liegender Betrag bleibt offen.
Tritt der Fall ein, sollte die Absage dem Veranstalter und der Versicherung rasch gemeldet und mit den passenden Nachweisen belegt werden. Wie das konkret abläuft, wenn ein Kind vor der Fahrt erkrankt, beschreibt der Beitrag Schüler vor der Klassenfahrt krank.
