Unfallkasse

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Länder. Die Unfallkasse sichert Schülerinnen und Schüler bei Schulveranstaltungen gegen Unfälle ab.

Die Unfallkasse ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im öffentlichen Bereich. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Je nach Bundesland tragen die Unfallkassen unterschiedliche Namen, etwa Unfallkasse des Landes oder Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen sind über sie kraft Gesetzes versichert, ohne dass dafür ein eigener Beitrag fällig wird.

Der Schutz der Unfallkasse erstreckt sich auf Schulveranstaltungen und damit auch auf die Klassenfahrt sowie auf den Weg dorthin und zurück. Tritt während der Fahrt ein Unfall ein, übernimmt die Unfallkasse die Heilbehandlung und erbringt bei bleibenden Folgen weitere Leistungen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Unfallkasse leistet ausschließlich bei Unfällen. Krankheiten, ein Reiserücktritt vor Antritt der Fahrt oder Schäden in der Unterkunft fallen nicht darunter. Diese Bereiche deckt die private Klassenreiseversicherung ab. Eine Übersicht bietet der Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung auf Klassenfahrt.

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