Schulfahrt

Oberbegriff für mehrtägige schulische Reisen wie Klassenfahrt, Studienfahrt oder Schullandheim. Sie gilt als verbindliche Schulveranstaltung.

Schulfahrt ist der Oberbegriff für mehrtägige Reisen, die eine Schule durchführt. Darunter fallen die klassische Klassenfahrt, die Studienfahrt der Oberstufe, der Aufenthalt im Schullandheim und vergleichbare Formate. Allen gemeinsam ist, dass sie nicht als private Reise gelten, sondern als schulische Veranstaltung mit pädagogischem Ziel.

Als Schulveranstaltung unterliegt eine Schulfahrt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes, denn das Schulrecht ist Ländersache. Geregelt sind dort je nach Land etwa die Genehmigung durch die Schulleitung, die Aufsicht und die Behandlung der Teilnahme. Für mitfahrende Schülerinnen und Schüler ist die Fahrt in der Regel verbindlich, Befreiungen sind die Ausnahme.

Weil bei einer mehrtägigen Schulfahrt Stornokosten und Krankheitskosten entstehen können, ist eine eigene Absicherung sinnvoll. Die Klassenreiseversicherung deckt genau diese schulischen Gruppenreisen ab. Eine besondere Form ist die Kursfahrt. Wie Sie eine Schulfahrt insgesamt absichern, fasst der Leitfaden zur Versicherung der Klassenfahrt zusammen.

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