Reiseunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine geplante Reise anzutreten. Auf einer Klassenfahrt betrifft das meist ein Kind, das kurz vor der Abfahrt erkrankt oder sich verletzt.
Für den Reiserücktritt ist die Reiseunfähigkeit der zentrale Begriff: Sie muss in der Regel ärztlich bescheinigt werden, damit die Versicherung die Stornokosten erstattet. Ein einfaches Unwohlsein genügt dafür meist nicht - gefragt ist eine medizinische Einschätzung, dass die Teilnahme an der Fahrt nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Ausschlaggebend ist außerdem, dass die Erkrankung unerwartet auftritt und nicht schon bei der Buchung bekannt war. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB). Tritt der Fall ein, sollten Eltern ein ärztliches Attest einholen und die Absage rasch an Schule und Versicherung melden.
Bei der Klassenreiseversicherung werden die Stornokosten dann bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt erstattet. Wie der Ablauf konkret aussieht, wenn ein Kind vor der Fahrt krank wird, beschreibt der Beitrag Schüler vor der Klassenfahrt krank.
