Naher Angehöriger

Der Personenkreis, dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann. Wer dazu zählt, regeln die Versicherungsbedingungen (AVB).

Als nahe Angehörige bezeichnet die Versicherung einen bestimmten Kreis von Personen, deren schwere Erkrankung, Unfall oder Tod ein versicherter Grund für einen Reiserücktritt sein kann. Das ist deshalb wichtig, weil ein Kind nicht nur bei eigener Erkrankung von der Klassenfahrt zurücktreten können soll, sondern auch dann, wenn ein enger Familienangehöriger betroffen ist.

Zum Kreis der nahen Angehörigen gehören typischerweise Eltern, Geschwister, Großeltern und weitere enge Familienmitglieder. Die genaue Abgrenzung - wer im Einzelnen dazuzählt - ist in den Versicherungsbedingungen (AVB) der TravelSecure festgelegt und sollte im Zweifel dort nachgelesen werden. Pauschale Annahmen helfen hier nicht weiter, weil der Begriff versicherungsrechtlich klar definiert ist.

Tritt ein solches Ereignis im Umfeld eines nahen Angehörigen ein und verhindert es die Teilnahme an der Fahrt, kann der Reiserücktritt der Klassenreiseversicherung die Stornokosten bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt erstatten.

Wie Eltern in einem solchen Fall vorgehen und welche Nachweise gebraucht werden, beschreibt der Beitrag Schüler vor der Klassenfahrt krank.

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