Der Elternbrief kündigt die Klassenfahrt an, und neben der Vorfreude steht sofort eine Frage im Raum: Was kommt da finanziell auf uns zu? Die Spanne ist groß und reicht vom Tagesausflug für wenige Euro bis zur Auslandsfahrt für mehrere hundert Euro pro Kind. Dieser Beitrag zeigt, aus welchen Posten sich der Preis zusammensetzt, welche Beträge üblich sind, wer die Kosten trägt, wo es Unterstützung gibt und welche Kostenfalle viele Familien erst bemerken, wenn es zu spät ist.
Aus diesen Posten setzt sich der Preis zusammen
Der im Elternbrief genannte Reisepreis deckt in der Regel die Kernleistungen ab:
- Anreise: gecharterter Bus, Bahntickets, bei Auslandszielen manchmal auch Flüge.
- Unterkunft und Verpflegung: meist Jugendherberge, Hostel oder Gruppenhaus mit Halb- oder Vollpension.
- Programm und Eintritte: Museen, Stadtführungen, Sport- und Freizeitangebote.
Daneben entstehen Ausgaben, die nicht im Reisepreis auftauchen, aber genauso real sind: Taschengeld, ein geeigneter Koffer oder Rucksack, je nach Ziel auch Wanderschuhe, Regenjacke oder Sportkleidung. Bei einer Skifreizeit kommt geliehene oder gekaufte Ausrüstung hinzu. Wer diese Nebenkosten von Anfang an mitrechnet, erlebt kurz vor der Abreise keine Überraschung.
Übliche Preisspannen
Verbindliche Zahlen gibt es nicht, denn Ziel, Dauer, Unterkunft und Programm bestimmen den Preis. Als grobe Orientierung haben sich diese Größenordnungen eingependelt:
| Art der Fahrt | Häufige Größenordnung |
|---|---|
| Tagesausflug | meist unter 50 € |
| Mehrtägige Fahrt im Inland | häufig 150 bis 350 € |
| Mehrtägige Auslandsfahrt | häufig 300 bis 600 € |
Eine Woche London oder eine Skifreizeit kann auch darüber liegen. Je nach Bundesland gibt es Vorgaben oder Richtwerte für die Kosten von Schulfahrten, und an vielen Schulen beschließen die Gremien einen Kostenrahmen, bevor gebucht wird. Eltern werden über den Preis also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, sie können beim Elternabend mitreden.
Wer zahlt die Klassenfahrt?
In aller Regel die Eltern. Die Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, die Teilnahme ist grundsätzlich vorgesehen, und die Kosten tragen die Familien. Welche Pflichten und Ausnahmen dabei gelten, lesen Sie im Beitrag Ist die Klassenfahrt Pflicht?.
Damit der Betrag nicht auf einen Schlag fällig wird, bieten viele Schulen eine Zahlung in Raten an oder sparen über die Klassenkasse an. Es lohnt sich, das früh beim Elternabend anzusprechen: Eine rechtzeitig angekündigte Fahrt lässt sich über viele Monate strecken. An vielen Schulen hilft zusätzlich der Förderverein unbürokratisch, wenn eine Familie den Betrag nicht aufbringen kann. Ein vertrauliches Gespräch mit der Klassenleitung genügt meist, um die Möglichkeiten auszuloten.
Der Rechtsanspruch über das Bildungspaket
Familien, die Bürgergeld, Wohngeld mit Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme: Das Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 SGB II übernimmt die tatsächlichen Kosten mehrtägiger Klassenfahrten, auch eintägige Ausflüge sind erfasst. Nicht übernommen werden Taschengeld und persönliche Ausrüstung. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter beziehungsweise bei der Kommune, am besten sobald der Elternbrief mit den Kosten vorliegt. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, steht im Beitrag Klassenfahrt über das Bildungspaket.
Spartipps, die wirklich etwas bringen
- Früh planen und buchen. Gruppenunterkünfte und Bahntickets sind mit Vorlauf deutlich günstiger.
- Nebensaison wählen. Außerhalb der Hauptreisezeiten sinken die Preise für Unterkunft und Programm spürbar.
- Ziel mit Augenmaß. Ein näheres Ziel spart Fahrtkosten, ohne dem Gemeinschaftserlebnis zu schaden.
- Taschengeld absprechen. Ein am Elternabend vereinbarter Rahmen verhindert, dass sich die Kinder gegenseitig überbieten.
- Ausrüstung leihen statt kaufen. Koffer, Schlafsack oder Wanderschuhe finden sich oft im Bekanntenkreis, gerade wenn sie nur eine Woche gebraucht werden.
Die unterschätzte Kostenfalle: Stornierung
Ein Posten fehlt in fast jeder Kostenaufstellung: das Risiko, den Reisepreis zu verlieren, obwohl das Kind gar nicht mitfährt. Erkrankt ein Kind kurz vor der Abreise, behält der Veranstalter nach seiner Stornostaffel einen Teil des Preises ein, kurz vor dem Termin oft fast den vollen Betrag. Die Schule ist üblicherweise nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Wie hoch die Gebühren ausfallen können, zeigt der Beitrag Stornokosten einer Klassenfahrt.
Dieses Risiko lässt sich absichern. Die Klassenreiseversicherung versichert die ganze Gruppe in einem Vertrag, ab 6 Teilnehmenden, Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte und Begleitpersonen. Der enthaltene Reiserücktritt erstattet die Stornokosten bei einem versicherten Grund, etwa einer schweren, unerwarteten Erkrankung nach der Buchung, bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person und ohne Selbstbehalt. Der Abschluss ist in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich, bei kurzfristiger Buchung noch bis vier Tage nach der Buchung.
Zusammengefasst
Tagesausflüge bleiben meist unter 50 €, mehrtägige Fahrten im Inland kosten häufig 150 bis 350 €, Auslandsfahrten oft 300 bis 600 €, jeweils plus Taschengeld und Ausrüstung. Die Kosten tragen in der Regel die Eltern, leistungsberechtigte Familien haben über das Bildungspaket einen Anspruch auf Übernahme. Stornokosten sind die am häufigsten übersehene Position im Budget. Wer früh plant, Ratenzahlung nutzt und das Stornorisiko über die Klassenreiseversicherung absichert, behält die Ausgaben für die Klassenfahrt im Griff.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Klassenfahrt im Durchschnitt?
- Das hängt stark von Ziel, Dauer und Programm ab. Tagesausflüge bleiben meist unter 50 €, mehrtägige Fahrten im Inland liegen häufig zwischen 150 und 350 €, Auslandsfahrten oft zwischen 300 und 600 €. Hinzu kommen Taschengeld und persönliche Ausrüstung.
- Müssen Eltern die Klassenfahrt bezahlen?
- In der Regel ja. Die Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, deren Kosten die Familien tragen. Je nach Bundesland gibt es Vorgaben oder Richtwerte für die Höhe, und an vielen Schulen beschließen die Gremien vorab einen Kostenrahmen.
- Welche Unterstützung gibt es für Familien mit wenig Geld?
- Familien, die Bürgergeld, Wohngeld mit Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben über das Bildungs- und Teilhabepaket Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Fahrtkosten. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter oder bei der Kommune. Daneben helfen an vielen Schulen Fördervereine oder eine Ratenzahlung.
- Was passiert mit dem Geld, wenn mein Kind nicht mitfahren kann?
- Bei einer Absage behält der Veranstalter je nach Stornostaffel einen Teil des Reisepreises ein, kurz vor der Abfahrt oft fast den vollen Betrag. Die Klassenreiseversicherung erstattet die Stornokosten bei einem versicherten Grund, etwa einer schweren, unerwarteten Erkrankung, bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person und ohne Selbstbehalt.
