Der häufigste Grund, warum ein Kind nicht mit auf Klassenfahrt fährt, ist eine kurzfristige Erkrankung. Ob die Reiserücktrittsversicherung dann die Stornokosten übernimmt, hängt davon ab, ob ein versicherter Grund vorliegt. Hier lesen Sie, wann das der Fall ist und wie Sie als Eltern oder Lehrkraft vorgehen.
Wann eine Erkrankung ein versicherter Grund ist
Versichert ist eine schwere, unerwartete Erkrankung, die nach der Buchung auftritt und die Teilnahme ausschließt, also zur Reiseunfähigkeit führt. Dasselbe gilt für einen Unfall. Maßgeblich ist, dass das Ereignis bei der Buchung weder bekannt noch absehbar war.
Ein leichter Schnupfen reicht in der Regel nicht. Entscheidend ist die ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit. Auch wenn nicht das Kind selbst, sondern ein naher Angehöriger schwer erkrankt, kann das ein versicherter Grund sein. Wer als naher Angehöriger gilt, definieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Was nicht greift
Nicht jeder Ausfall ist gedeckt. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Bereits bei Buchung bekannte oder absehbare Erkrankungen, etwa eine geplante Operation oder eine chronische Erkrankung in Behandlung.
- Ein Rücktritt ohne versicherten Grund.
- Vorsätzlich herbeigeführte Gründe.
Schritt für Schritt: Was Eltern und Lehrkräfte tun
- Arzt aufsuchen und die Reiseunfähigkeit attestieren lassen. Je genauer das Attest dokumentiert ist, desto reibungsloser die spätere Regulierung.
- Beim Veranstalter stornieren, und zwar so früh wie möglich, denn die Stornokosten steigen mit der Zeit. Wie sich die Kosten zusammensetzen, lesen Sie unter Klassenfahrt stornieren: welche Kosten entstehen.
- Der Versicherung melden und Attest sowie Stornorechnung einreichen.
- Erstattung erhalten: die einbehaltenen Stornokosten bis 1.500 € pro Person, ohne Selbstbehalt.
Einzelner Schüler oder ganze Gruppe?
Meist storniert nur der einzelne Platz, die Fahrt findet wie geplant statt. Die Klassenreiseversicherung erstattet dann den Stornobetrag des betroffenen Kindes. Lässt sich der Platz durch ein anderes Kind nachbesetzen, entstehen unter Umständen gar keine Stornokosten, denn ein Teilnehmertausch innerhalb der Gruppengröße ist in der Regel möglich.
Häufige Fragen
Reicht ein einfaches Attest?
Das Attest muss die Reiseunfähigkeit belegen. Ein bloßer Krankenschein ohne Aussage zur Reisefähigkeit kann zu wenig sein. Je genauer der Arzt dokumentiert, desto einfacher die Abwicklung.
Was, wenn das Kind erst am Abreisetag krank wird?
Auch eine sehr kurzfristige Erkrankung ist versichert, solange sie unerwartet eintritt. Wichtig sind dann ein schnelles Attest und die umgehende Stornierung beim Veranstalter.
Sind nur Erkrankungen des Kindes selbst versichert?
Nein. Auch die schwere unerwartete Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen kann ein versicherter Grund sein, wenn das Kind deshalb nicht mitfahren kann. Die genaue Definition steht in den AVB.
Wie viel wird erstattet?
Die einbehaltenen Stornokosten bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person, ohne Selbstbehalt.
Was, wenn die Erkrankung bei Buchung schon bekannt war?
Dann liegt kein versicherter Grund vor. Versichert sind nur Ereignisse, die bei der Buchung weder bekannt noch absehbar waren.
Zusammengefasst
Eine plötzliche, ärztlich bescheinigte Erkrankung nach der Buchung ist ein klassischer versicherter Rücktrittsgrund. Die Klassenreiseversicherung der TravelSecure erstattet die Stornokosten des betroffenen Kindes bis 1.500 € pro Person ohne Selbstbehalt. Wichtig sind ein aussagekräftiges Attest und eine schnelle Stornierung beim Veranstalter. Ob sich die Absicherung lohnt, lesen Sie unter Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt: sinnvoll?.
