Klassenfahrt über das Bildungspaket: Anspruch und Antrag

Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt für leistungsberechtigte Familien die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten. Wer Anspruch hat und wie der Antrag abläuft.

Veröffentlicht am 31. Mai 2026

Eine mehrtägige Klassenfahrt kostet schnell mehrere hundert Euro, und nicht jede Familie kann diesen Betrag aus dem laufenden Budget zahlen. Genau dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket: Es übernimmt für leistungsberechtigte Familien die Kosten von Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, was übernommen wird und was nicht, wie der Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune abläuft und welcher Punkt dabei oft übersehen wird: die Stornokosten.

Wer Anspruch auf das Bildungspaket hat

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die mindestens eine dieser Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Wohngeld in Kombination mit Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Anspruch gilt für Kinder und Jugendliche, die eine Schule besuchen. Für Klassenfahrten ist er in § 28 SGB II gesetzlich verankert. Sie bitten also nicht um einen Gefallen: Liegen die Voraussetzungen vor, steht Ihnen die Leistung zu.

Was das Bildungspaket übernimmt

Übernommen werden die tatsächlichen Kosten mehrtägiger Klassenfahrten. Eine Pauschale oder Obergrenze gibt es dabei nicht: Maßgeblich ist der Betrag, den die Schule für die Fahrt ansetzt. Auch eintägige Schulausflüge sind erfasst, vom Zoobesuch bis zur Wanderung mit der Klasse.

Zur Einordnung: Mehrtägige Fahrten im Inland kosten häufig 150 bis 350 €, Auslandsfahrten oft 300 bis 600 €. Welche Posten in diesen Preisen stecken und wo sich sparen lässt, zeigt der Beitrag Was kostet eine Klassenfahrt?.

Die Übernahme bezieht sich auf die Kosten der Fahrt selbst, also auf den Betrag, den die Schule einsammelt und an den Veranstalter weitergibt.

Was nicht übernommen wird

Zwei Posten bleiben bei den Familien:

  • Taschengeld für unterwegs
  • persönliche Ausrüstung, etwa Koffer, Rucksack, Sportsachen oder wetterfeste Kleidung

Wenn diese Nebenkosten ein Problem sind, lohnt ein vertrauliches Wort mit der Klassenleitung: An vielen Schulen springt der Förderverein ein oder es gibt einen Fundus mit Leihausrüstung.

So läuft der Antrag

  1. Zuständige Stelle finden. Beziehen Sie Bürgergeld, ist das Jobcenter zuständig. Bei Wohngeld mit Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist es in der Regel die Kommune, etwa das Sozialamt oder eine eigene Stelle für Bildung und Teilhabe.
  2. Bescheinigung der Schule besorgen. Die Schule bestätigt, dass die Fahrt eine Schulveranstaltung ist, und nennt Termin, Dauer und Kosten. Viele Stellen halten dafür fertige Formulare bereit, die die Klassenleitung ausfüllt.
  3. Antrag rechtzeitig stellen. Am besten, sobald der Elternbrief mit dem Reisepreis vorliegt, und deutlich bevor die Schule das Geld einsammelt. So bleibt Zeit für Rückfragen und die Bearbeitung.
  4. Auszahlung klären. Ob das Geld an Sie oder direkt an die Schule überwiesen wird, handhaben die Stellen unterschiedlich. Fragen Sie nach, damit die Zahlung an den Veranstalter pünktlich ankommt.

Ein Hinweis für alle, denen das Thema unangenehm ist: Der Antrag läuft zwischen Ihnen und der Behörde. Die Mitschüler erfahren davon nichts, und Lehrkräfte stellen solche Bescheinigungen routinemäßig aus.

Sonderfall Stornokosten: nicht automatisch abgedeckt

Ein Punkt wird leicht übersehen: Was passiert, wenn das Kind kurz vor der Abreise erkrankt und gar nicht mitfahren kann? Dann behält der Veranstalter nach seiner Stornostaffel einen Teil des Reisepreises ein, kurz vor dem Termin oft fast den vollen Betrag. Diese Stornokosten sind vom Bildungspaket nicht automatisch abgedeckt, und im Zweifel bleibt die Familie darauf sitzen.

Dagegen hilft der Reiserücktritt in der Klassenreiseversicherung: Sie versichert die ganze Gruppe in einem Vertrag, ab 6 Teilnehmenden. Bei einem versicherten Grund, etwa einer schweren, unerwarteten Erkrankung nach der Buchung, werden die Stornokosten bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person erstattet, ohne Selbstbehalt. Fragen Sie bei der Klassenleitung nach, ob die Fahrt über einen solchen Gruppenvertrag abgesichert ist. Der Abschluss ist in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich, bei kurzfristiger Buchung noch bis vier Tage nach der Buchung.

Zusammengefasst

Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt für Familien mit Bürgergeld, Wohngeld plus Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die tatsächlichen Kosten mehrtägiger Klassenfahrten und eintägiger Ausflüge. Taschengeld und Ausrüstung bleiben Privatsache. Den Antrag stellen Sie rechtzeitig vor der Fahrt beim Jobcenter oder bei der Kommune, mit einer Bescheinigung der Schule. Stornokosten deckt das Bildungspaket nicht automatisch ab: Dieses Risiko fängt der Reiserücktritt der Klassenreiseversicherung auf.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket für die Klassenfahrt?
Anspruch haben Familien, die Bürgergeld, Wohngeld in Kombination mit Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Der Anspruch gilt für Kinder und Jugendliche, die eine Schule besuchen, und ist in § 28 SGB II gesetzlich verankert.
Übernimmt das Jobcenter auch das Taschengeld?
Nein. Übernommen werden die Kosten der Fahrt selbst, also der Betrag, den die Schule für die Klassenfahrt einsammelt. Taschengeld und persönliche Ausrüstung wie Koffer oder Kleidung bleiben Sache der Familie.
Werden auch eintägige Ausflüge bezahlt?
Ja. Das Bildungs- und Teilhabepaket erfasst mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge gleichermaßen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten der Veranstaltung.
Wo und wann stelle ich den Antrag?
Beim Bezug von Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, bei den übrigen Leistungen in der Regel die Kommune. Stellen Sie den Antrag, sobald der Elternbrief mit den Kosten vorliegt, und auf jeden Fall vor der Fahrt. Die Schule bestätigt Termin, Dauer und Kosten auf einer Bescheinigung.
Was gilt bei Stornokosten, wenn mein Kind doch nicht mitfahren kann?
Stornokosten sind vom Bildungspaket nicht automatisch abgedeckt. Sagt die Familie die Teilnahme ab, etwa wegen einer Erkrankung, behält der Veranstalter einen Teil des Reisepreises ein. Die Klassenreiseversicherung erstattet diese Stornokosten bei einem versicherten Grund bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person, ohne Selbstbehalt.
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