London, Brighton, Oxford oder die Küste von Kent: England zählt seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Zielen für Klassenfahrten. Nach dem Brexit wurde die Einreise allerdings so aufwendig, dass viele Schulen auf andere Ziele auswichen. Seit November 2025 gilt eine Ausnahmeregelung für Schulgruppen, die vieles wieder vereinfacht. Hier lesen Sie, wer welche Dokumente braucht, wie Sie die Fahrt vorbereiten und warum der Versicherungsschutz bei England-Fahrten besondere Aufmerksamkeit verdient.
Warum England-Fahrten wieder einfacher geworden sind
Großbritannien hatte die Einreiseregeln nach dem Brexit Schritt für Schritt verschärft. Seit Ende 2021 brauchen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich einen Reisepass, der Personalausweis reicht im Normalfall nicht mehr aus. Seit dem 2. April 2025 kommt die ETA hinzu, die Electronic Travel Authorisation: eine elektronische Einreisegenehmigung, die EU-Bürger vor der Reise online oder per App beantragen. Sie kostet 16 GBP pro Person, gilt 2 Jahre und erlaubt mehrfache Einreisen.
Für Schulklassen bedeutete das doppelten Aufwand: Reisepässe für alle Kinder, dazu je ein ETA-Antrag. Genau hier setzt die Neuregelung an, im britischen Sprachgebrauch das school groups easement. Seit November 2025 sind Schülergruppen aus Deutschland unter Bedingungen von der ETA befreit:
- Die Reise wird von einer anerkannten deutschen Schule organisiert.
- Die Gruppe umfasst mindestens 5 Personen.
- Befreit sind Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre.
In einer solchen Gruppe dürfen deutsche Schülerinnen und Schüler wieder mit dem Personalausweis einreisen, ein Reisepass ist dann nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Mitschüler mit einer Staatsangehörigkeit aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Diese Angaben entsprechen dem Stand Mitte 2026: Prüfen Sie die Regeln kurz vor der Abreise auf gov.uk und in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts, denn Einreisebestimmungen können sich ändern.
Wer braucht welche Dokumente?
Für eine von einer anerkannten deutschen Schule organisierte Gruppenreise ab 5 Personen gilt, Stand Mitte 2026:
| Personengruppe | Ausweisdokument | ETA |
|---|---|---|
| Deutsche Schüler bis einschließlich 19 Jahre | Personalausweis genügt | nicht erforderlich |
| Schüler aus EU, EWR oder Schweiz bis einschließlich 19 Jahre | Personalausweis genügt | nicht erforderlich |
| Schüler mit anderer Staatsangehörigkeit | Reisepass, je nach Staatsangehörigkeit ggf. Visum | Regelung je nach Staatsangehörigkeit prüfen |
| Lehrkräfte und Begleitpersonen ab 20 Jahren | Reisepass | erforderlich |
Bei Schülerinnen und Schülern aus Drittstaaten sollten Sie die Anforderungen mehrere Monate im Voraus klären, denn Pass- und Visumsverfahren brauchen Zeit. Eine allgemeine Übersicht über alle Unterlagen bietet der Beitrag Dokumente für die Auslandsfahrt.
So bereitet die Schule die Gruppenreise vor
- Staatsangehörigkeiten früh erfassen. Fragen Sie schon bei der Anmeldung ab, welche Ausweisdokumente in der Klasse vorhanden sind. So bleibt genug Zeit für Sonderfälle.
- Dokumente auf Gültigkeit prüfen. Personalausweise müssen für die gesamte Reisedauer gültig sein, Neubeantragungen dauern mehrere Wochen.
- Nachweise für die Gruppenregelung klären. Die ETA-Befreiung ist an Bedingungen geknüpft, unter anderem an die Organisation durch eine anerkannte Schule. Welche Unterlagen und Listen die britischen Behörden im Einzelnen erwarten, erfahren Sie auf gov.uk.
- ETA für das Begleitteam beantragen. Lehrkräfte und Begleitpersonen ab 20 Jahren brauchen weiterhin Reisepass und ETA. Der Antrag läuft online oder per App und sollte rechtzeitig vor der Abreise gestellt werden.
- Kurz vor der Abfahrt den Stand prüfen. Ein letzter Blick auf gov.uk und die Hinweise des Auswärtigen Amts gehört in die Woche vor der Abreise.
Gesundheitsversorgung: was im Krankheitsfall gilt
Seit dem Brexit gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Vereinigten Königreich nur noch eingeschränkt. Behandlungen können kostenpflichtig sein, und der Umfang der Versorgung ist nicht mit dem in EU-Ländern vergleichbar. Einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nicht, auch innerhalb der EU nicht.
Für eine Gruppe mit 25 Kindern ist das ein reales Risiko. Ein gebrochener Arm beim Stadtbummel oder eine Blinddarmentzündung im Hostel können ohne privaten Schutz erhebliche Kosten auslösen, und im Ernstfall wird ein Rücktransport über den Ärmelkanal teuer.
Wie die Klassenreiseversicherung die Gruppe absichert
Die Klassenreiseversicherung versichert die ganze Gruppe in einem Vertrag, Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte und Begleitpersonen, ab 6 Teilnehmenden und für Reisen bis 30 Tage. Für England-Fahrten sind zwei Bausteine besonders relevant:
- Auslandskrankenversicherung: Im umfassenden Schutz ist bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung enthalten. Sie übernimmt die Heilbehandlung und den medizinisch sinnvollen Rücktransport, ohne Selbstbehalt. Warum dieser Baustein außerhalb der EU besonders zählt, erklärt der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung auf Klassenfahrt.
- Reiserücktritt und Reiseabbruch: Das Basispaket erstattet Stornokosten bei einem versicherten Grund bis zu einem Reisepreis von 1.500 € pro Person und übernimmt bei einem Abbruch nicht genutzte Leistungen sowie Mehrkosten der Rückreise, jeweils ohne Selbstbehalt.
Der Abschluss ist in der Regel bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich, bei kurzfristiger Buchung noch bis 4 Tage nach der Buchung.
Zusammengefasst
England ist für Klassenfahrten wieder gut erreichbar: Seit November 2025 sind Schulgruppen anerkannter deutscher Schulen ab 5 Personen von der ETA befreit, und Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre dürfen mit dem Personalausweis einreisen. Lehrkräfte und Begleitpersonen ab 20 Jahren brauchen weiterhin Reisepass und ETA. Da die EHIC im Vereinigten Königreich nur eingeschränkt gilt und Behandlungen kostenpflichtig sein können, gehört eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport in die Planung jeder England-Fahrt. Prüfen Sie die Einreiseregeln kurz vor der Abreise auf gov.uk und beim Auswärtigen Amt, Stand dieser Übersicht ist Mitte 2026.
Häufige Fragen
- Brauchen deutsche Schüler für die Klassenfahrt nach England einen Reisepass?
- Seit November 2025 nicht mehr in jedem Fall. Reist die Klasse als Schulgruppe ab 5 Personen, organisiert von einer anerkannten deutschen Schule, dürfen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre mit dem Personalausweis einreisen. Außerhalb dieser Regelung bleibt der Reisepass erforderlich, prüfen Sie den aktuellen Stand kurz vor der Reise.
- Was ist die ETA für Großbritannien?
- Die Electronic Travel Authorisation ist eine elektronische Einreisegenehmigung, die EU-Bürger seit dem 2. April 2025 grundsätzlich benötigen. Der Antrag läuft online oder per App, kostet 16 GBP und gilt 2 Jahre für mehrfache Einreisen. Schulgruppen sind unter den Bedingungen der Ausnahmeregelung davon befreit.
- Brauchen Lehrkräfte und Begleitpersonen eine ETA?
- Ja. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre. Begleitpersonen ab 20 Jahren benötigen weiterhin einen Reisepass und eine ETA.
- Gilt die EHIC auf einer Klassenfahrt nach England?
- Seit dem Brexit nur eingeschränkt. Behandlungen können kostenpflichtig sein, und einen Rücktransport nach Deutschland deckt die gesetzliche Karte ohnehin nicht. Eine Auslandskrankenversicherung für die Gruppe ist deshalb dringend zu empfehlen.
- Bis wann muss die Versicherung für die England-Fahrt abgeschlossen sein?
- In der Regel spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wird die Fahrt kurzfristig gebucht, ist der Abschluss noch bis 4 Tage nach der Buchung möglich.
